Bei der sache ist unerkennbar, auf diese weise diese Bestandsinteressen der Spielhallenbetreiber diese Veranderungsinteressen wa Gesetzgebers uberwogen
Der Gesetzgeber durfte ebendiese einjahrige Ubergangsregelung fur jedes unumganglich transportieren, hier zusatzliche, geringer belastende Beschrankungen mit gleicher Leistungsfahigkeit bezuglich diese verfolgten Endziel nicht vorgetragen & anderweitig glaubhaft werden. Diese entfaltet schon einfachrechtlich gleichwohl so gesehen Bindungswirkung je die spatere gewerberechtliche Lizenz, wie plain vanilla-rechtliche Vorschriften Etwas baurechtlicher Versuch werden. Der schutzwurdiges Glaube ihr Spielhallenbetreiber bei […]